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AG Bamberg, 13.04.2023 - 1 Gs 960/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
StPO § 163, § 163f
Rechtsgrundlage für längerfristige Kameraaufnahmen eines Waldgebietes - rewis.io
Verfahrensgang
- AG Bamberg, 13.04.2023 - 1 Gs 960/23
- LG Bamberg, 08.05.2023 - 13 Qs 22/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Tübingen, 11.03.2020 - 9 Qs 28/20
Videoüberwachung, längerfristige Observation, Richtervorbehalt
Auszug aus AG Bamberg, 13.04.2023 - 1 Gs 960/23
Selbst wenn man mit dem Landgericht Tübingen (vgl. LG Tübingen, Beschluss vom 11.03.2020, BeckRS 2020, 14109) die Beobachtung eines Ortes, an dem sich bestimmte Personen immer wieder aufhalten, (dort der Hauseingang eines Wohnhauses bezogen auf dessen Bewohner) mit der längerfristigen Observierung der genannten Personen gleichsetzt, ist dies mit einem Waldgebiet, bei dem keine Personen bekannt sind, die sich dort regelmäßig aufhalten, nicht vergleichbar.
- LG Bamberg, 08.05.2023 - 13 Qs 22/23
Rechtsgrundlage für längerfristige Kameraaufnahmen
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft B. vom 18.04.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 13.04.2023, 1 Gs 960/23, wird als unbegründet verworfen.Das Amtsgericht lehnte die Anordnung der längerfristigen Observation mit Beschluss vom 13.04.2023, 1 Gs 960/23, ab (Bl. 93 - 94 d. A.) und stützte dies auf nachfolgende Argumentation.